Allgemeine Fragen
Kontakt und Auftrag
Sie können EM ELECTROCONTROL AG telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Die zentrale Kontaktstelle ist unter 0800 99 99 66 beziehungsweise
Am einfachsten teilen Sie EM ELECTROCONTROL AG mit, um welche Art von Gebäude oder Anlage es sich handelt und ob es sich um eine neue, veränderte oder bestehende Installation handelt. Das Fachteam kann anschliessend beurteilen, welche Kontrolle die NIV für ihre Installation vorsieht.
Weitere Dienstleistungen
Kurse und Weiterbildung
Elektrokontrollen
Bei einer periodischen Elektrokontrolle wird eine bestehende elektrische Installation in festgelegten Intervallen auf ihre Sicherheit überprüft. Dabei werden unter anderem die Installation, Schutzmassnahmen und relevanten elektrischen Komponenten kontrolliert und gemessen.
Photovoltaikanlagen
Geräteprüfungen
Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber beziehungsweise beim Betreiber. Er muss dafür sorgen, dass eingesetzte Arbeitsmittel sicher verwendet, fachgerecht instandgehalten und entsprechend den betrieblichen Risiken kontrolliert werden. Die gesetzliche Grundlage dafür ist Artikel 82 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG, SR 832.20).
Das Gesetz schreibt nicht für jedes Gerät pauschal dieselbe Prüfmethode und dieselbe Frist vor. Es verlangt jedoch sichere und instand gehaltene Arbeitsmittel. Eine dokumentierte, risikobasierte Geräteprüfung ist ein anerkannter Weg, um diese Verantwortung nachvollziehbar umzusetzen. Wie eine solche Prüfung in der Praxis aussieht, beschreibt die Suva auf ihrer Fachseite «Elektrische Arbeitsmittel richtig prüfen».
Zu den zentralen Grundlagen gehören Art. 82 UVG, die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten sowie die EKAS-Richtlinie 6512 über Arbeitsmittel. Welche weiteren Vorschriften gelten, hängt vom Betrieb und von der Geräteart ab.
Nein. Eine CE-Kennzeichnung oder Konformitätserklärung ersetzt weder die Kontrolle des tatsächlichen Zustands noch die spätere Instandhaltung. Auch neue Arbeitsmittel sollten vor der Verwendung auf offensichtliche Mängel und eine sichere Bereitstellung geprüft werden. Für die Prüfung vor der ersten Verwendung stellt die Suva die Checkliste 66084 «Abnahmecheckliste für Arbeitsmittel» zur Verfügung.
Zertifizierungen & Akkreditierungen
Ja. Die EM ELECTROCONTROL AG ist durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) als Inspektionsstelle Typ A gemäss ISO/IEC 17020:2012 akkreditiert und im Verzeichnis der akkreditierten Stellen unter der Akkreditierungsnummer SIS 0094 eingetragen. Die aktuelle Akkreditierung gilt vom 19. Januar 2024 bis zum 18. Januar 2029.
Eine Inspektionsstelle Typ A arbeitet unabhängig von den Organisationen und Personen, deren Tätigkeiten oder Anlagen sie inspiziert. Die Akkreditierung bestätigt, dass EM ELECTROCONTROL AG die entsprechenden Anforderungen an Kompetenz, Unabhängigkeit und Arbeitsweise erfüllt.
Der akkreditierte Geltungsbereich umfasst insbesondere:
- Kontrollen von elektrischen Installationen gemäss NIV
- Kontrollen von technischen Brandschutzanlagen (Blitzschutz, LPS)
- Beglaubigungen von Anlage- und Produktionsdaten für das SHKN und das EVS
Die detaillierten technischen Bereiche und Einschränkungen sind im offiziellen Geltungsbereich der SAS-Akkreditierung aufgeführt.
Die erste Akkreditierung erfolgte bereits am 19. Januar 2004. Die aktuelle Akkreditierung wurde per 19. Januar 2024 erneuert und ist bis 18. Januar 2029 gültig.
Die Akkreditierungsurkunde und der detaillierte Geltungsbereich der Akkreditierung SIS 0094 sind öffentlich im Verzeichnis der akkreditierten Stellen der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) abrufbar. Die Zertifikate nach ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 und ISO 21001 sowie die Akkreditierungsnachweise können zusätzlich direkt bei der EM ELECTROCONTROL AG angefordert werden. Der Verzeichniseintrag der EM ELECTROCONTROL AG mit der Akkreditierungsnummer SIS 0094 ist direkt bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle abrufbar.
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